Gesetzesänderungen


Wichtigste beschlossene Neuerungen
Ab 1.2.2019

Wer die praktische Führerprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert und bestanden hat, darf auch handgeschaltete Autos führen und umgekehrt.

 

Ab 1.1.2020, (massgebend ist der Ablauf der 3 Järigen Frist, Ablauf Datum Führerausweis)

Innerhalb der ersten zwölf Monate der dreijährigen Probezeit muss ein Weiterbildungskurs besucht werden (Dauer 7 Stunden).

 

Ab 1.1.2021

Der Antrag auf Erteilung eines Lernfahrausweises kann frühestens im Alter von 17 Jahren gestellt werden.

 

Ab 1.1.2021

Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Führerprüfung machen will, muss mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben.

 
Ab 1.1.2021

Der Besuch des Verkehrskundeunterrichts und die bestandene Theorieprüfung sind zeitlich unbeschränkt gültig.

 
Ab 1.1.2021

Die praktische Grundschulung für Motorradfahrende muss nur noch einmal absolviert werden. Sie dauert deshalb auch für die Kategorie A1 nun 12 Stunden.

 

Ab 1.1.2021

Der Einstieg ins Motorradfahren erfolgt künftig über die Kategorien A1 (125 cm) und A2 (bis 35 kW). Der Aufstieg in eine höhere Kategorie ist nur mit Prüfung möglich. Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Kategorie A ist nur noch ausnahmsweise möglich.

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