Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder eine Motorenleistung von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der eintägigen Weiterbildung ausgestellt. WICHTIG siehe News. Gesetzesänderung. Das Gesuch kann nach dem Kurstag der Zulassungsbehörde eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
Für Kundinnen / Kunden meiner Fahrschule sind nach erfolgter Fahrausbildung Kursvergünstigungsgutscheine erhältlich.