Folgende Schritte müssen durchlaufen werden bis sie die Fahrprüfung absolvieren können: Ein Gesuchformular um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.
Beachten Sie, dass der Sehtest (Rubrik 3 auf dem Formular) nicht mehr als 24 Monate zurückliegen darf. Sie können das Gesuchformular direkt hier herunterladen.
Dem Gesuch ist eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) beizulegen. Sie können sich bei Bedarf hier gleich online oder über Telefon 079 794 24 18 anmelden. Der Kurs darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Wird das Gesuch vom kantonalen Strassenverkehrsamt gutgeheissen, erhalten Sie das Formular mit welchem Sie sich zur Basistheorie anmelden können. Die Basistheorieprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Der Lernfahrausweis wird bei bestandener Basistheorieprüfung und Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren zugestellt. Nach erhalt des Lernfahrausweises darf mit der Fahrausbildung begonnen werden. Spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung ist die Bescheinigung über die Teilnahme am Verkehrskunde-Unterricht beizulegen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
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